Arbeitsgericht Hagen, 2021-01-20, 5 Ca 338/18

5 Ca 338/18Arbeitsgericht20.01.2021

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Hagen — 5 Ca 338/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-01-20

Aktenzeichen: 5 Ca 338/18

ECLI: ECLI:DE:ARBGHA:2021:0120.5CA338.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: § 115 ZPO; § 120 a ZPO

Tenor

wird der Beschluss vom 14.09.2018 wie folgt abgeändert:

Der Beklagte hat mit Wirkung vom 10.03.2021 die Kosten des Verfahrens in monatlichen Raten von 156,00 EUR zu zahlen.

Zahlungen sind erst nach Erhalt eines gesonderten Zahlungsplanes auf das darin genannte Konto zu leisten.

Der Beklagte hat die Kosten dieser Entscheidung zu tragen.

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