Arbeitsgericht Hagen, 2020-03-16, 2 Ca 1775/19

2 Ca 1775/19Arbeitsgericht16.03.2020

Regest

Einzelfallentscheidung zur nicht nachvollziehbaren Darlegung einer unternehmerischen Entscheidung für ,,die 2. Kündigungswelle

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Hagen — 2 Ca 1775/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-03-16

Aktenzeichen: 2 Ca 1775/19

ECLI: ECLI:DE:ARBGHA:2020:0316.2CA1775.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: § 1|| KSchG

Leitsätze

Einzelfallentscheidung zur nicht nachvollziehbaren Darlegung einer unternehmerischen Entscheidung für ,,die 2. Kündigungswelle

Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 29.08.2019 aufgelöst werden wird.
    1. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein Zwischenzeugnis zu erteilen, das sich auf Art, Dauer sowie Führung und Leistung erstreckt.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 20 % und die Beklagte zu 80 %.
    1. Der Urteilsstreitwert wird auf 16.800,00 Euro, der Gebührenstreitwert wird auf 21.000,00 Euro festgesetzt.

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