Arbeitsgericht Hagen, 2019-07-18, 1 Ca 333/19

1 Ca 333/19Arbeitsgericht18.07.2019

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Hagen — 1 Ca 333/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-07-18

Aktenzeichen: 1 Ca 333/19

ECLI: ECLI:DE:ARBGHA:2019:0718.1CA333.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 29.01.2019 aufgelöst werden wird.
    1. Die Beklagte trägt 75 % und der Kläger 25 % der Kosten des Rechtsstreits auf der Basis eines Kostenstreitwerts in Höhe von 16.779,16 €.
    1. Der Streitwert wird auf 12.584,37 € festgesetzt.

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