Arbeitsgericht Hagen, 2019-07-16, 4 Ca 391/19

4 Ca 391/19Arbeitsgericht16.07.2019

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Hagen — 4 Ca 391/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-07-16

Aktenzeichen: 4 Ca 391/19

ECLI: ECLI:DE:ARBGHA:2019:0716.4CA391.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 29.01.2019 aufgelöst werden wird.
    1. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 25 % und die Beklagte zu 75 %.
    1. Der Streitwert wird auf 14.400,00 Euro festgesetzt.

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