Arbeitsgericht Hagen, 2019-07-10, 3 Ca 218/19

3 Ca 218/19Arbeitsgericht10.07.2019

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Hagen — 3 Ca 218/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-07-10

Aktenzeichen: 3 Ca 218/19

ECLI: ECLI:DE:ARBGHA:2019:0710.3CA218.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten mit Schreiben vom 29.01.2019 weder zum 31.08.2019 noch zu einem anderen Zeitpunkt aufgelöst werden wird.
    1. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu ¼ und die Beklagte zu ¾.
    1. Der Streitwert wird auf 15.680,00 Euro festgesetzt.

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