Arbeitsgericht Hagen, 2019-06-25, 4 Ca 219/19

4 Ca 219/19Arbeitsgericht25.06.2019

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Hagen — 4 Ca 219/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-06-25

Aktenzeichen: 4 Ca 219/19

ECLI: ECLI:DE:ARBGHA:2019:0625.4CA219.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten mit Schreiben vom 29.01.2019, zugegangen am 30.01.2019, zum 30.06.2019 aufgelöst werden wird.
    1. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger nach Ablauf der Kündigungsfrist bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu unveränderten Arbeitsbedingungen als Werkzeugmechaniker in der Instandhaltung weiter zu beschäftigen.
    1. Der Antrag der Beklagten auf Ausschluss der vorläufigen Vollstreckbarkeit des Urteils wird zurückgewiesen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
    1. Der Streitwert wird auf 15.600,00 Euro festgesetzt.

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