Arbeitsgericht Hagen, 2018-03-06, 5 Ca 1902/17

5 Ca 1902/17Arbeitsgericht06.03.2018

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Hagen — 5 Ca 1902/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-03-06

Aktenzeichen: 5 Ca 1902/17

ECLI: ECLI:DE:ARBGHA:2018:0306.5CA1902.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: § 95 Abs. 2 SGB IX in der bis zum 31.12.2017 gültigen Fassung bzw.; § 178 Abs. 2 SGB IX seit dem 01.01.2018

Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen durch die Kündigung der Beklagten vom 16.10.2017 aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist.
    1. Der Beklagten werden die Kosten des Rechtsstreits auferlegt.
    1. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 10.659,02 Euro festgesetzt.

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