5 Ca 1902/17•Arbeitsgericht Hagen, 2018-03-06, 5 Ca 1902/17
Arbeitsgericht Hagen, 2018-03-06, 5 Ca 1902/17
5 Ca 1902/17Arbeitsgericht06.03.2018
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Hagen — 5 Ca 1902/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-03-06
Aktenzeichen: 5 Ca 1902/17
ECLI: ECLI:DE:ARBGHA:2018:0306.5CA1902.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: § 95 Abs. 2 SGB IX in der bis zum 31.12.2017 gültigen Fassung bzw.; § 178 Abs. 2 SGB IX seit dem 01.01.2018
Tenor
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- Es wird festgestellt, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen durch die Kündigung der Beklagten vom 16.10.2017 aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist.
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- Der Beklagten werden die Kosten des Rechtsstreits auferlegt.
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- Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 10.659,02 Euro festgesetzt.
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