5 Ca 146/10•Arbeitsgericht Hagen, 2011-05-10, 5 Ca 146/10
Arbeitsgericht Hagen, 2011-05-10, 5 Ca 146/10
5 Ca 146/10Arbeitsgericht10.05.2011
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Hagen — 5 Ca 146/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-05-10
Aktenzeichen: 5 Ca 146/10
ECLI: ECLI:DE:ARBGHA:2011:0510.5CA146.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: § 616 BGB, Lohntarifvertrag für das Metallbauerhandwerk,; Feinwerkmechanikerhandwerk, Metall- und Glockengießerhandwerk Nordrhein-Westf.
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 73,98 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf 24,66 Euro brutto seit 16.04.2010 und auf 49,32 Euro brutto seit 12.10.2010 zu zahlen.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
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Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.241,89 Euro festgesetzt.
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Die Berufung wird für die Beklagte nicht zugelassen.
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