Arbeitsgericht Gelsenkirchen, 2024-09-10, 3 Ca 820/24

3 Ca 820/24Arbeitsgericht10.09.2024

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Gelsenkirchen — 3 Ca 820/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-09-10

Aktenzeichen: 3 Ca 820/24

ECLI: ECLI:DE:ARBGGE:2024:0910.3CA820.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass die Anordnungen der Beklagten vom 08.05.24 und vom 11.06.24, mit denen dem Kläger die Teilnahme an einem Drogensreening aufgegeben wird, unwirksam sind.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
    1. Der Streitwert wird auf 3.538,53 € festgesetzt.

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