Arbeitsgericht Gelsenkirchen, 2022-08-03, 2 Ca 547/22

2 Ca 547/22Arbeitsgericht03.08.2022

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Gelsenkirchen — 2 Ca 547/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-08-03

Aktenzeichen: 2 Ca 547/22

ECLI: ECLI:DE:ARBGGE:2022:0803.2CA547.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: §§ 11, 7, 15 II AGG, § 242 BGB

Tenor

    1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger eine Entschädigung wegen Diskriminierung in Höhe von 5.400,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.03.2022 zu zahlen.
    1. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 31 % und die Beklagte zu 69 %.
    1. Der Streitwert wird auf 7.800,00 € festgesetzt.
    1. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.