Arbeitsgericht Gelsenkirchen, 2022-01-18, 4 Ca 1037/21

4 Ca 1037/21Arbeitsgericht18.01.2022

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Gelsenkirchen — 4 Ca 1037/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-01-18

Aktenzeichen: 4 Ca 1037/21

ECLI: ECLI:DE:ARBGGE:2022:0118.4CA1037.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass die Kündigung der Beklagten vom 25.03.2021 mit Wirkung zum 30.06.2021 hinsichtlich der Beihilfeleistungen im Krankheitsfalle nach Maßgabe von Teil IV. Ziffer 34 der Vereinsordnung des A e.V. vom 15.12.1978 unwirksam ist.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
    1. Der Streitwert wird auf 8.626,74 € festgesetzt.

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