2 Ca 58/18•Arbeitsgericht Gelsenkirchen, 2019-07-17, 2 Ca 58/18
Arbeitsgericht Gelsenkirchen, 2019-07-17, 2 Ca 58/18
2 Ca 58/18Arbeitsgericht17.07.2019
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Gelsenkirchen — 2 Ca 58/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-07-17
Aktenzeichen: 2 Ca 58/18
ECLI: ECLI:DE:ARBGGE:2019:0717.2CA58.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: § 288 Abs. 5 BGB, § 12 a ArbGG
Tenor
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- Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 40 Euro zu zahlen.
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- Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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- Der Streitwert wird auf 40 Euro festgesetzt.
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- Die Berufung wird zugelassen.
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