Arbeitsgericht Gelsenkirchen, 2019-07-17, 2 Ca 58/18

2 Ca 58/18Arbeitsgericht17.07.2019

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Gelsenkirchen — 2 Ca 58/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-07-17

Aktenzeichen: 2 Ca 58/18

ECLI: ECLI:DE:ARBGGE:2019:0717.2CA58.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: § 288 Abs. 5 BGB, § 12 a ArbGG

Tenor

    1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 40 Euro zu zahlen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
    1. Der Streitwert wird auf 40 Euro festgesetzt.
    1. Die Berufung wird zugelassen.

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