2 Ca 2166/16•Arbeitsgericht Gelsenkirchen, 2017-06-14, 2 Ca 2166/16
Arbeitsgericht Gelsenkirchen, 2017-06-14, 2 Ca 2166/16
2 Ca 2166/16Arbeitsgericht14.06.2017
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Gelsenkirchen — 2 Ca 2166/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-06-14
Aktenzeichen: 2 Ca 2166/16
ECLI: ECLI:DE:ARBGGE:2017:0614.2CA2166.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: § 626 BGB
Tenor
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- Das Versäumnisurteil vom 12.04.2017 bleibt mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass die Kündigungsschutzanträge abgewiesen werden.
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- Im Übrigen ist das Versäumnisurteil vom 12.04.2017 wirkungslos.
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- Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger bei einem Gebührenstreitwert in Höhe von 33.111,12 Euro.
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- Der Streitwert dieser Entscheidung wird auf 24.833,34 Euro festgesetzt.
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