Arbeitsgericht Gelsenkirchen, 2017-06-14, 2 Ca 2166/16

2 Ca 2166/16Arbeitsgericht14.06.2017

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Gelsenkirchen — 2 Ca 2166/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-06-14

Aktenzeichen: 2 Ca 2166/16

ECLI: ECLI:DE:ARBGGE:2017:0614.2CA2166.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: § 626 BGB

Tenor

    1. Das Versäumnisurteil vom 12.04.2017 bleibt mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass die Kündigungsschutzanträge abgewiesen werden.
    1. Im Übrigen ist das Versäumnisurteil vom 12.04.2017 wirkungslos.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger bei einem Gebührenstreitwert in Höhe von 33.111,12 Euro.
    1. Der Streitwert dieser Entscheidung wird auf 24.833,34 Euro festgesetzt.

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