5 Ca 491/16•Arbeitsgericht Gelsenkirchen, 2016-09-13, 5 Ca 491/16
Arbeitsgericht Gelsenkirchen, 2016-09-13, 5 Ca 491/16
5 Ca 491/16Arbeitsgericht13.09.2016
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Gelsenkirchen — 5 Ca 491/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-09-13
Aktenzeichen: 5 Ca 491/16
ECLI: ECLI:DE:ARBGGE:2016:0913.5CA491.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: §§ 21, 14 Abs. 1 S. 2 TzBfG
Tenor
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht aufgrund der in dem Arbeitsvertrag vom 19./20.10.2015 vereinbarten Bedingung mit Ablauf des 31.03.2016 aufgrund der Auflösungsmitteilung vom 23.02.2016 aufgelöst worden ist.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Der Streitwert wird auf 6.900,00 EUR festgesetzt.
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