2 Ca 1167/15•Arbeitsgericht Gelsenkirchen, 2015-12-09, 2 Ca 1167/15
Arbeitsgericht Gelsenkirchen, 2015-12-09, 2 Ca 1167/15
2 Ca 1167/15Arbeitsgericht09.12.2015
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Gelsenkirchen — 2 Ca 1167/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-12-09
Aktenzeichen: 2 Ca 1167/15
ECLI: ECLI:DE:ARBGGE:2015:1209.2CA1167.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: Entgeltordnung (Teil I) zum TV-L, Entgeltgruppe 8
Tenor
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- Die Klage wird abgewiesen.
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- Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger bei einem Kostenstreitwert in Höhe von 3.558,96 Euro.
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- Der Streitwert dieser Entscheidung wird auf 7.114,39 Euro festgesetzt.
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