4 Ca 988/15•Arbeitsgericht Gelsenkirchen, 2015-12-01, 4 Ca 988/15
Arbeitsgericht Gelsenkirchen, 2015-12-01, 4 Ca 988/15
4 Ca 988/15Arbeitsgericht01.12.2015
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Gelsenkirchen — 4 Ca 988/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-12-01
Aktenzeichen: 4 Ca 988/15
ECLI: ECLI:DE:ARBGGE:2015:1201.4CA988.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Tenor
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- Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigungserklärung der Beklagten vom 18.05.2015 nicht aufgelöst worden ist.
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- Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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- Der Streitwert wird auf 16.800,00 EUR festgesetzt.
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