Arbeitsgericht Gelsenkirchen, 2015-12-01, 4 Ca 988/15

4 Ca 988/15Arbeitsgericht01.12.2015

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Gelsenkirchen — 4 Ca 988/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-12-01

Aktenzeichen: 4 Ca 988/15

ECLI: ECLI:DE:ARBGGE:2015:1201.4CA988.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigungserklärung der Beklagten vom 18.05.2015 nicht aufgelöst worden ist.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
    1. Der Streitwert wird auf 16.800,00 EUR festgesetzt.

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