1 Ca 2158/13•Arbeitsgericht Gelsenkirchen, 2014-01-21, 1 Ca 2158/13
Arbeitsgericht Gelsenkirchen, 2014-01-21, 1 Ca 2158/13
1 Ca 2158/13Arbeitsgericht21.01.2014
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Gelsenkirchen — 1 Ca 2158/13 — Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2014-01-21
Aktenzeichen: 1 Ca 2158/13
ECLI: ECLI:DE:ARBGGE:2014:0121.1CA2158.13.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Normen: §§ 611 Abs. 1, 138 Abs. 1, 241 Abs. 2, 260 BGB, § 107 Abs. 3. S. 2 GewO
Tenor
- Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Auskunft über die Höhe der in den Toilettenanlagen des
Centro P in den Monaten Juli, August und September 2013 vereinnahmten Trinkgelder zu erteilen.
-
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
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Der Gegenstandswert beträgt für dieses Teilurteil 3.000,00 Euro.
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