2 Ca 1310/13•Arbeitsgericht Gelsenkirchen, 2014-01-15, 2 Ca 1310/13
Arbeitsgericht Gelsenkirchen, 2014-01-15, 2 Ca 1310/13
2 Ca 1310/13Arbeitsgericht15.01.2014
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Gelsenkirchen — 2 Ca 1310/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-01-15
Aktenzeichen: 2 Ca 1310/13
ECLI: ECLI:DE:ARBGGE:2014:0115.2CA1310.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Tenor
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- Der Beklagte wird verurteilt, die Abmahnung vom 03.05.2013 ersatzlos aus der Personalakte zu entfernen.
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- Der Beklagte wird verurteilt, die vom 02.07.2013 datierende Abmahnung ersatzlos aus der Personalakte zu entfernen.
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- Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
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- Der Streitwert wird auf 4.950 Euro festgesetzt.
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