Arbeitsgericht Gelsenkirchen, 2014-01-15, 2 Ca 1310/13

2 Ca 1310/13Arbeitsgericht15.01.2014

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Gelsenkirchen — 2 Ca 1310/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-01-15

Aktenzeichen: 2 Ca 1310/13

ECLI: ECLI:DE:ARBGGE:2014:0115.2CA1310.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

    1. Der Beklagte wird verurteilt, die Abmahnung vom 03.05.2013 ersatzlos aus der Personalakte zu entfernen.
    1. Der Beklagte wird verurteilt, die vom 02.07.2013 datierende Abmahnung ersatzlos aus der Personalakte zu entfernen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
    1. Der Streitwert wird auf 4.950 Euro festgesetzt.

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