Arbeitsgericht Gelsenkirchen, 2013-06-18, 5 Ca 96/13

5 Ca 96/13Arbeitsgericht18.06.2013

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Gelsenkirchen — 5 Ca 96/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-06-18

Aktenzeichen: 5 Ca 96/13

ECLI: ECLI:DE:ARBGGE:2013:0618.5CA96.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass die Versetzung der Beklagten vom 12.11.2012 in das Mitarbeiter-Entwicklungs-Center (S), organisatorisch in den Servicebereich Belegschaft – Betrieb A, Abteilung BB P 2 – Personalsteuerung, eingebunden, unwirksam ist.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
    1. Der Streitwert wird auf 6.631,32 € festgesetzt.

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