1 Ca 1258/12•Arbeitsgericht Gelsenkirchen, 2013-01-15, 1 Ca 1258/12
Arbeitsgericht Gelsenkirchen, 2013-01-15, 1 Ca 1258/12
1 Ca 1258/12Arbeitsgericht15.01.2013
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Gelsenkirchen — 1 Ca 1258/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-01-15
Aktenzeichen: 1 Ca 1258/12
ECLI: ECLI:DE:ARBGGE:2013:0115.1CA1258.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Tenor
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- Die Klage wird abgewiesen.
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- Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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- Der Gegenstandswert wird auf 86.212,37 € festgesetzt.
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