2 Ca 2415/07•Arbeitsgericht Gelsenkirchen, 2008-04-30, 2 Ca 2415/07
Arbeitsgericht Gelsenkirchen, 2008-04-30, 2 Ca 2415/07
2 Ca 2415/07Arbeitsgericht30.04.2008
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Gelsenkirchen — 2 Ca 2415/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-04-30
Aktenzeichen: 2 Ca 2415/07
ECLI: ECLI:DE:ARBGGE:2008:0430.2CA2415.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Kündigung
der Beklagten vom 22.11.2007 zum 30.06.2008 beendet wird.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Der Streitwert wird auf 8.358,93 Euro festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.