Arbeitsgericht Gelsenkirchen, 2008-04-30, 2 Ca 2415/07

2 Ca 2415/07Arbeitsgericht30.04.2008

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Gelsenkirchen — 2 Ca 2415/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-04-30

Aktenzeichen: 2 Ca 2415/07

ECLI: ECLI:DE:ARBGGE:2008:0430.2CA2415.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Kündigung

der Beklagten vom 22.11.2007 zum 30.06.2008 beendet wird.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Der Streitwert wird auf 8.358,93 Euro festgesetzt.

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