1 Ca 2404/06•Arbeitsgericht Gelsenkirchen, 2007-05-15, 1 Ca 2404/06
Arbeitsgericht Gelsenkirchen, 2007-05-15, 1 Ca 2404/06
1 Ca 2404/06Arbeitsgericht15.05.2007
Regest
Ablehnung einer Rentenanpassung wegen übermäßiger wirtschaftlicher Belastung. Als Beurteilungsgrundlage für eine längerfristig zu erstellende Prognose ist die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens in der Zeit vor dem Anpassungsstichtag sowie diagnostisch die Herleitung der Entwicklung des Unternehmens für die Zukunft heranzuziehen. Dabei steht der beklagten Arbeitgeberin bei der Einschätzung künftiger Entwicklungen ein gewisser Beurteilungsspielraum zu.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Gelsenkirchen — 1 Ca 2404/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-05-15
Aktenzeichen: 1 Ca 2404/06
ECLI: ECLI:DE:ARBGGE:2007:0515.1CA2404.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Normen: § 16 BetrAVG
Leitsätze
Ablehnung einer Rentenanpassung wegen übermäßiger wirtschaftlicher Belastung. Als Beurteilungsgrundlage für eine längerfristig zu erstellende Prognose ist die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens in der Zeit vor dem Anpassungsstichtag sowie diagnostisch die Herleitung der Entwicklung des Unternehmens für die Zukunft heranzuziehen. Dabei steht der beklagten Arbeitgeberin bei der Einschätzung künftiger Entwicklungen ein gewisser Beurteilungsspielraum zu.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Der Streitwert wird auf 1.567,80 Euro festgesetzt.
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