2 Ca 3120/03•Arbeitsgericht Gelsenkirchen, 2004-10-06, 2 Ca 3120/03
Arbeitsgericht Gelsenkirchen, 2004-10-06, 2 Ca 3120/03
2 Ca 3120/03Arbeitsgericht06.10.2004
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Gelsenkirchen — 2 Ca 3120/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-10-06
Aktenzeichen: 2 Ca 3120/03
ECLI: ECLI:DE:ARBGGE:2004:1006.2CA3120.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Tenor
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1. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von Forderungen der Firma ... freizustellen, soweit diese für den Zeitraum bis zum 31.12.03 mehr als 50 % der gemessenen Energiekosten gegenüber dem Kläger abrechnet.
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2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger auf Lebenszeit, nach dessen Tod seine Witwe auf Lebenszeit, von den hälftigen Kosten der Energielieferung ( Strom ) durch die Firma ... GmbH oder einen Nachfolgeversorgungsbetrieb freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Der Streitwert wird auf 900,00 Euro festgesetzt.
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