Arbeitsgericht Gelsenkirchen, 2004-10-06, 2 Ca 3120/03

2 Ca 3120/03Arbeitsgericht06.10.2004

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Gelsenkirchen — 2 Ca 3120/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-10-06

Aktenzeichen: 2 Ca 3120/03

ECLI: ECLI:DE:ARBGGE:2004:1006.2CA3120.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

  • 1. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von Forderungen der Firma ... freizustellen, soweit diese für den Zeitraum bis zum 31.12.03 mehr als 50 % der gemessenen Energiekosten gegenüber dem Kläger abrechnet.

  • 2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger auf Lebenszeit, nach dessen Tod seine Witwe auf Lebenszeit, von den hälftigen Kosten der Energielieferung ( Strom ) durch die Firma ... GmbH oder einen Nachfolgeversorgungsbetrieb freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Der Streitwert wird auf 900,00 Euro festgesetzt.

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