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3 Ca 1957/23•Arbeitsgericht Essen, 2024-02-06, 3 Ca 1957/23
3 Ca 1957/23Arbeitsgericht06.02.2024
Entscheidungsdatum: 2024-02-06
Aktenzeichen: 3 Ca 1957/23
ECLI: ECLI:DE:ARBGE:2024:0206.3CA1957.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.956,00 EUR festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht zugelassen, soweit sie nicht von Gesetzes wegen zulässig ist.
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