Arbeitsgericht Essen, 2022-07-12, 1 Ca 206/22

1 Ca 206/22Arbeitsgericht12.07.2022

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Essen — 1 Ca 206/22 — Berichtigungsbeschluss

Entscheidungsdatum: 2022-07-12

Aktenzeichen: 1 Ca 206/22

ECLI: ECLI:DE:ARBGE:2022:0712.1CA206.22.00

Dokumenttyp: Berichtigungsbeschluss

Spruchkörper: 1

Tenor

Der Tatbestand des Teilurteils vom 05.05.2022 wird wie folgt berichtigt:

Auf Seite 5 wird der 1. Satz des 2. Absatzes

„Der Kläger hat die Zahlungen mit einer Aufstellung „Ausschussvergütung“, vorgelegt am 28.11..2019, die Nichtabführung von insgesamt 740.334,03 € zugestanden (Bl. 60 d.A.) und die weiteren Vergütungen in Höhe von 119.700,00 € (C.-Bank) und 276.450,00 € (V.) mit weiterer Aufstellung vom 03.08.2020 (Bl. 151 d.A.).“

wie folgt berichtigt:

„Der Beklagte zu 2) hat die Zahlungen mit einer Aufstellung „Ausschussvergütung“, vorgelegt am 28.11..2019, die Nichtabführung von insgesamt 740.334,03 € zugestanden (Bl. 60 d.A.) und die weiteren Vergütungen in Höhe von 119.700,00 € (C.-Bank) und 276.450,00 € (V.) mit weiterer Aufstellung vom 03.08.2020 (Bl. 151 d.A.).“

Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.

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