Arbeitsgericht Essen, 2022-01-20, 1 Ca 1977/21

1 Ca 1977/21Arbeitsgericht20.01.2022

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Essen — 1 Ca 1977/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-01-20

Aktenzeichen: 1 Ca 1977/21

ECLI: ECLI:DE:ARBGE:2022:0120.1CA1977.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1

Tenor

    1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.583,76 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf 532,76 EUR seit dem 01.04.2021, auf 495,50 EUR seit dem 01.05.2021, auf 495,50 EUR seit dem 01.06.2021, auf 515,00 EUR seit dem 01.07.2021, auf 515,00 EUR seit dem 01.08.2021, auf 515,00 EUR seit dem 01.09.2021 und auf weitere 515,00 EUR seit dem 01.10.2021 zu zahlen.
    1. Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin ab dem 01.10.2021 nach der Vergütungsgruppe P 6 der Anlage 1 zum Manteltarifvertrag vom 17.12.2009 für Arbeitnehmer des Beklagten in der Fassung des Änderungstarifvertrags vom 15.01.2021 zu vergüten und die Bruttonachzahlungsbeträge ab dem jeweils Ersten des Folgemonats mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
    1. Der Streitwert wird auf 18.540,00 € festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.