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4 Ca 1139/21•Arbeitsgericht Essen, 2021-10-01, 4 Ca 1139/21
4 Ca 1139/21Arbeitsgericht01.10.2021
Entscheidungsdatum: 2021-10-01
Aktenzeichen: 4 Ca 1139/21
ECLI: ECLI:DE:ARBGE:2021:1001.4CA1139.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4
1. Es wird festgestellt, dass die Kündigung der Beklagten vom 25.03.2021 mit Wirkung zum 30.06.2021 hinsichtlich der Beihilfeleistungen im Krankheitsfalle nach Maßgabe von Teil IV. Ziffer 34 der Vereinsordnung des M. e.V. vom 15.12.1978 unwirksam ist.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Streitwert: 616,00 €
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