Arbeitsgericht Essen, 2021-07-01, 1 BV 27/21

1 BV 27/21Arbeitsgericht01.07.2021

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Essen — 1 BV 27/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-07-01

Aktenzeichen: 1 BV 27/21

ECLI: ECLI:DE:ARBGE:2021:0701.1BV27.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1

Tenor

1. Zum Vorsitzenden einer Einigungsstelle mit dem Regelungsgegenstand des Abschlusses einer Betriebsvereinbarung über die Arbeitszeiterfassung bei Arbeitnehmern in mobiler Arbeit wird Herr RiBAG a. D. G. X. bestellt.

2. Die Anzahl der Beisitzer dieser Einigungsstelle wird auf zwei Personen je Seite festgesetzt.

3. Im Übrigen werden die Anträge zurückgewiesen.

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