Arbeitsgericht Essen, 2021-03-18, 1 Ca 3015/20

1 Ca 3015/20Arbeitsgericht18.03.2021

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Essen — 1 Ca 3015/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-03-18

Aktenzeichen: 1 Ca 3015/20

ECLI: ECLI:DE:ARBGE:2021:0318.1CA3015.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1

Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 24.11.2020 aufgelöst wird.
    1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch andere Beendigungstatbestände endet, sondern über den 28.02.2021 hinaus andauert.
    1. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits als Head of HR weiter zu beschäftigen.
    1. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
    1. Der Streitwert wird auf 35.558,80 € festgesetzt.

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