Arbeitsgericht Essen, 2015-10-02, 3 Ca 1011/15

3 Ca 1011/15Arbeitsgericht02.10.2015

Regest

ohne

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Essen — 3 Ca 1011/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-10-02

Aktenzeichen: 3 Ca 1011/15

ECLI: ECLI:DE:ARBGE:2015:1002.3CA1011.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Normen: ohne

Leitsätze

ohne

Tenor

1.Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 28.03.2015 aufgelöst wird.

2.Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin ab dem 01.11.2015 bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzprozesses als Sachbearbeiterin weiterzubeschäftigen.

3.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

4.Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 7.314,72 EUR festgesetzt.

5.Die Berufung wird nicht zugelassen, soweit sie nicht von Gesetzes wegen zulässig ist.

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