Arbeitsgericht Essen, 2015-10-02, 3 Ca 1005/15

3 Ca 1005/15Arbeitsgericht02.10.2015

Regest

ohne

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Essen — 3 Ca 1005/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-10-02

Aktenzeichen: 3 Ca 1005/15

ECLI: ECLI:DE:ARBGE:2015:1002.3CA1005.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Normen: ohne

Leitsätze

ohne

Tenor

1.Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 28.03.2015 aufgelöst worden ist.

2.Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzprozesses als Abteilungsleiter

Planung und Einrichtung im Bereich BTE/Standortentwicklung weiterzubeschäftigen.

3.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

4.Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 20.479,00 EUR festgesetzt.

5.Die Berufung wird nicht zugelassen, soweit sie nicht von Gesetzes wegen zulässig ist.

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