3 Ca 1005/15•Arbeitsgericht Essen, 2015-10-02, 3 Ca 1005/15
Arbeitsgericht Essen, 2015-10-02, 3 Ca 1005/15
3 Ca 1005/15Arbeitsgericht02.10.2015
Regest
ohne
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Essen — 3 Ca 1005/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-10-02
Aktenzeichen: 3 Ca 1005/15
ECLI: ECLI:DE:ARBGE:2015:1002.3CA1005.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Normen: ohne
Leitsätze
ohne
Tenor
1.Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 28.03.2015 aufgelöst worden ist.
2.Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzprozesses als Abteilungsleiter
Planung und Einrichtung im Bereich BTE/Standortentwicklung weiterzubeschäftigen.
3.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
4.Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 20.479,00 EUR festgesetzt.
5.Die Berufung wird nicht zugelassen, soweit sie nicht von Gesetzes wegen zulässig ist.
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