1 Ca 1607/12•Arbeitsgericht Essen, 2012-10-11, 1 Ca 1607/12
Arbeitsgericht Essen, 2012-10-11, 1 Ca 1607/12
1 Ca 1607/12Arbeitsgericht11.10.2012
Regest
ohne
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Essen — 1 Ca 1607/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-10-11
Aktenzeichen: 1 Ca 1607/12
ECLI: ECLI:DE:ARBGE:2012:1011.1CA1607.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Normen: ohne
Leitsätze
ohne
Tenor
3... Es wird festgestellt, dass das Dienstverhältnis zwischen den Parteien weder durch die fristlose Kündigung vom 24.05.2012, noch durch die hilfsweise fristgerechte Kündigung vom 24.05.2012 zum 30.06.2012, zugegangen am 24.05.2012 beendet wurde.
3.. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuld-ner
- Der Streitwert beträgt 779,03 €.
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