2 Ca 298/12•Arbeitsgericht Essen, 2012-10-09, 2 Ca 298/12
Arbeitsgericht Essen, 2012-10-09, 2 Ca 298/12
2 Ca 298/12Arbeitsgericht09.10.2012
Regest
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Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Essen — 2 Ca 298/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-10-09
Aktenzeichen: 2 Ca 298/12
ECLI: ECLI:DE:ARBGE:2012:1009.2CA298.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Normen: ---
Leitsätze
Tenor
1.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 83.500,00 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01. Dezember 2011 zu zahlen.
2.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 1.154,00 netto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 12. April 2012 zu zahlen.
3.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 6.463,89 brutto, abzüglich bereits gezahlter EUR 2.316,93 netto, nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01. März 2012 zu zahlen.
4.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
5.Die Widerklage wird abgewiesen.
6.Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
7.Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.091.617,89 EUR festgesetzt.
8.Das für den Kläger nicht eröffnete Rechtsmittel der Berufung wird nicht zugelassen.
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