Arbeitsgericht Essen, 2008-10-24, 5 Ca 2250/08

5 Ca 2250/08Arbeitsgericht24.10.2008

Regest

Ein konstituives Schriftformerfordernis in einem Tarifvertrag verhindert das Entstehen einer betrieblichen Übung. Dies gilt auch dann, wenn der Tarifvertrag lediglich kraft arbeitsvertraglicher Verweisung gilt. Der Verweis auf ein trarifliches Schriftformerfordernis kann zwar stillschweigend abbedungen werden. Eine solche Abbedingung durch eine betriebliche Übung liegt aber dann nicht vor, wenn davon auszugehen ist, dass der Arbeitgeber tarifgebundene und nichttarifgebundene Arbeitnehmer gleichbehandeln möchte.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Essen — 5 Ca 2250/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-10-24

Aktenzeichen: 5 Ca 2250/08

ECLI: ECLI:DE:ARBGE:2008:1024.5CA2250.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: § 126 BGB

Leitsätze

Ein konstituives Schriftformerfordernis in einem Tarifvertrag verhindert das Entstehen einer betrieblichen Übung. Dies gilt auch dann, wenn der Tarifvertrag lediglich kraft arbeitsvertraglicher Verweisung gilt. Der Verweis auf ein trarifliches Schriftformerfordernis kann zwar stillschweigend abbedungen werden. Eine solche Abbedingung durch eine betriebliche Übung liegt aber dann nicht vor, wenn davon auszugehen ist, dass der Arbeitgeber tarifgebundene und nichttarifgebundene Arbeitnehmer gleichbehandeln möchte.

Tenor

1.Die Klage wird abgewiesen.

2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

3.Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 926,-- € festgesetzt.

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