5 Ca 727/08•Arbeitsgericht Essen, 2008-08-22, 5 Ca 727/08
Arbeitsgericht Essen, 2008-08-22, 5 Ca 727/08
5 Ca 727/08Arbeitsgericht22.08.2008
Regest
Im Rahmen der Unterrichtungspflicht nach § 613 a Abs. 5 BGB besteht regelmäßig keine Vepflichtung über die finanzielle Ausstattung oder sonstige wirtschaftliche Umstände des Erwerbers zu informieren.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Essen — 5 Ca 727/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-08-22
Aktenzeichen: 5 Ca 727/08
ECLI: ECLI:DE:ARBGE:2008:0822.5CA727.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: § 613 a BGB
Leitsätze
Im Rahmen der Unterrichtungspflicht nach § 613 a Abs. 5 BGB besteht regelmäßig keine Vepflichtung über die finanzielle Ausstattung oder sonstige wirtschaftliche Umstände des Erwerbers zu informieren.
Tenor
-
Die Klage wird abgewiesen.
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Der Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
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Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 19.879,17 € festgesetzt.
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