Arbeitsgericht Essen, 2008-08-22, 5 Ca 727/08

5 Ca 727/08Arbeitsgericht22.08.2008

Regest

Im Rahmen der Unterrichtungspflicht nach § 613 a Abs. 5 BGB besteht regelmäßig keine Vepflichtung über die finanzielle Ausstattung oder sonstige wirtschaftliche Umstände des Erwerbers zu informieren.

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Essen — 5 Ca 727/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-08-22

Aktenzeichen: 5 Ca 727/08

ECLI: ECLI:DE:ARBGE:2008:0822.5CA727.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: § 613 a BGB

Leitsätze

Im Rahmen der Unterrichtungspflicht nach § 613 a Abs. 5 BGB besteht regelmäßig keine Vepflichtung über die finanzielle Ausstattung oder sonstige wirtschaftliche Umstände des Erwerbers zu informieren.

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Der Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

  3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 19.879,17 € festgesetzt.

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