Arbeitsgericht Essen, 2008-04-02, 4 Ca 4028/07

4 Ca 4028/07Arbeitsgericht02.04.2008

Regest

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Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Essen — 4 Ca 4028/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-04-02

Aktenzeichen: 4 Ca 4028/07

ECLI: ECLI:DE:ARBGE:2008:0402.4CA4028.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: ohne

Leitsätze

kein Leitsatz vorhanden

Tenor

I.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers mit der Beklagten aufgrund der Befristungsabrede im Arbeitsvertrag vom 15.09.2006 nicht zum 31.12.2007 beendet worden ist.

II.Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits zu den bisherigen arbeitsvertraglichen Bedingungen als Verwaltungsangestellten weiterzubeschäftigen.

III.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

IV.Der Streitwert wird auf 13.500,00 € festgesetzt.

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