Arbeitsgericht Essen, 2007-11-08, 8 Ca 1926/07

8 Ca 1926/07Arbeitsgericht08.11.2007

Regest

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Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Essen — 8 Ca 1926/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-11-08

Aktenzeichen: 8 Ca 1926/07

ECLI: ECLI:DE:ARBGE:2007:1108.8CA1926.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Normen: ohne

Leitsätze

kein Leitsatz vorhanden

Tenor

I.Es wird festsgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 15.05.2007 nicht aufgelöst worden ist.

II.Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu den bisherigen arbeitsvertraglichen Bedingungen als Kommissionierer weiterzubeschäftigen.

III.Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein qualifiziertes Zwischenzeugnis zu erteilen.

IV.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

V.Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 68 % und die Beklagte zu 32 %.

VI.Der Streitwert wird auf 43.858,- € festgesetzt.

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