Arbeitsgericht Essen, 2006-12-15, 2 Ca 3652/05

2 Ca 3652/05Arbeitsgericht15.12.2006

Regest

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Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Essen — 2 Ca 3652/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-12-15

Aktenzeichen: 2 Ca 3652/05

ECLI: ECLI:DE:ARBGE:2006:1215.2CA3652.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: ohne

Leitsätze

kein Leitsatz vorhanden

Tenor

1.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien weder durch die außerordentliche noch durch die vorsorglich ausgesprochene ordentliche Kündigung der Beklagten mit Schreiben vom 06. September 2005 aufgelöst worden ist.

2.Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

3.Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 6.900,00 EUR festgesetzt.

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