6 Ca 6965/03•Arbeitsgericht Essen, 2005-04-27, 6 Ca 6965/03
Arbeitsgericht Essen, 2005-04-27, 6 Ca 6965/03
6 Ca 6965/03Arbeitsgericht27.04.2005
Regest
kein Leitsatz vorhanden
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Essen — 6 Ca 6965/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-04-27
Aktenzeichen: 6 Ca 6965/03
ECLI: ECLI:DE:ARBGE:2005:0427.6CA6965.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: ohne
Leitsätze
kein Leitsatz vorhanden
Tenor
- Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für die Zeit vom
01.01.2003 bis zum 30.11.2005 weiteres Ruhegeld in Höhe von 4.903,85 € brutto zu zahlen.
- Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für Dezember 2005
zusätzlich zum Ruhegeld in Höhe von brutto 3.242,70 € weiteres
Ruhegeld von brutto 140,11 € zu zahlen.
- Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger
ab 01.01.2006 zusätzliches Ruhegeld in Höhe von mindestens
140,11 € brutto zu zahlen.
-
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
-
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.043,96 € festgesetzt.
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