Arbeitsgericht Duisburg, 2024-09-26, 3 Ca 77/24

3 Ca 77/24Arbeitsgericht26.09.2024

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Duisburg — 3 Ca 77/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-09-26

Aktenzeichen: 3 Ca 77/24

ECLI: ECLI:DE:ARBGDU:2024:0926.3CA77.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

  1. Die Beklkagte wird verurteilt, an den Kläger eine Entschädigung in Höhe von 10.000,00 € zu zahlen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

  3. Der Streitwert wird auf 17.000,00 € festgesetzt.

  4. Eine besondere Zulassung der Berufung findet nicht statt.

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