Arbeitsgericht Duisburg, 2023-03-23, 3 Ca 44/23

3 Ca 44/23Arbeitsgericht23.03.2023

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Duisburg — 3 Ca 44/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-03-23

Aktenzeichen: 3 Ca 44/23

ECLI: ECLI:DE:ARBGDU:2023:0323.3CA44.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

    1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger eine Geldentschädigung in Höhe von 10.000,00 € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.01.2023.
    1. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
    1. Der Streitwert wird auf 2.000,00 € festgesetzt.
    1. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen, soweit diese nicht von Gesetz wegen zugelassen ist.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.