Arbeitsgericht Duisburg, 2023-03-10, 5 Ca 138/22

5 Ca 138/22Arbeitsgericht10.03.2023

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Duisburg — 5 Ca 138/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-03-10

Aktenzeichen: 5 Ca 138/22

ECLI: ECLI:DE:ARBGDU:2023:0310.5CA138.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Tenor

    1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers durch die Kündigung des Beklagten vom 13.01.2022, dem Kläger zugegangen am 14.01.2022, nicht aufgelöst worden ist.
    1. Die Widerklage wird abgewiesen.
    1. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
    1. Streitwert: 6.302,28 €.

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