Arbeitsgericht Duisburg, 2020-05-19, 2 BVGa 2/20

2 BVGa 2/20Arbeitsgericht19.05.2020

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Duisburg — 2 BVGa 2/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-05-19

Aktenzeichen: 2 BVGa 2/20

ECLI: ECLI:DE:ARBGDU:2020:0519.2BVGA2.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2

Tenor

Der Antragsgegner wird verpflichtet, der Antragstellerin Einsicht in die Wahlakten zur Wahl des Antragsgegners vom 03.05.2018 zu gewähren, soweit diese keinen Rückschluss auf das Wahlverhalten einzelner Arbeitnehmer zulassen.

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