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2 BVGa 2/20•Arbeitsgericht Duisburg, 2020-05-19, 2 BVGa 2/20
2 BVGa 2/20Arbeitsgericht19.05.2020
Entscheidungsdatum: 2020-05-19
Aktenzeichen: 2 BVGa 2/20
ECLI: ECLI:DE:ARBGDU:2020:0519.2BVGA2.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2
Der Antragsgegner wird verpflichtet, der Antragstellerin Einsicht in die Wahlakten zur Wahl des Antragsgegners vom 03.05.2018 zu gewähren, soweit diese keinen Rückschluss auf das Wahlverhalten einzelner Arbeitnehmer zulassen.
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