Arbeitsgericht Duisburg, 2020-04-20, 1 BV 11/20

1 BV 11/20Arbeitsgericht20.04.2020

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Duisburg — 1 BV 11/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-04-20

Aktenzeichen: 1 BV 11/20

ECLI: ECLI:DE:ARBGDU:2020:0420.1BV11.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1

Tenor

    1. Die Direktorin des Arbeitsgerichts P., wird zur Vorsitzenden der Einigungsstelle mit dem Regelungsgegenstand „Einführung des Datenverarbeitungsprogramms Vivendi PEP in den stationären Wohneinrichtungen der Antragstellerin j. und e. sowie im X.“ bestellt.
    1. Die Anzahl der Beisitzer wird für jede Seite auf drei festgesetzt.

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