3 Ca 1099/17•Arbeitsgericht Duisburg, 2019-01-31, 3 Ca 1099/17
Arbeitsgericht Duisburg, 2019-01-31, 3 Ca 1099/17
3 Ca 1099/17Arbeitsgericht31.01.2019
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Duisburg — 3 Ca 1099/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-01-31
Aktenzeichen: 3 Ca 1099/17
ECLI: ECLI:DE:ARBGDU:2019:0131.3CA1099.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3
Tenor
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- Die Beklagte wird verurteilt, die der Klägerin unter dem 19.06.2017 und 08.01.2018 erteilten Abmahnungen aus der Personalakte der Klägerin zu entfernen.
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- Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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- Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 90 % und die Beklagte
zu 10 %.
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- Der Streitwert wird auf 111.811.68 € festgesetzt.
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