1 Ca 31/16•Arbeitsgericht Duisburg, 2016-10-27, 1 Ca 31/16
Arbeitsgericht Duisburg, 2016-10-27, 1 Ca 31/16
1 Ca 31/16Arbeitsgericht27.10.2016
Regest
xEin in der Ober- bzw. Landesliega eingesetzter Basketballscshiedsrichter ist kein Arbeinehmer des ihn einsetzenden Verbandes.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Duisburg — 1 Ca 31/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-10-27
Aktenzeichen: 1 Ca 31/16
ECLI: ECLI:DE:ARBGDU:2016:1027.1CA31.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Normen: x§ 611 BGB
Leitsätze
xEin in der Ober- bzw. Landesliega eingesetzter Basketballscshiedsrichter ist kein Arbeinehmer des ihn einsetzenden Verbandes.
Tenor
-
Die Klage wird abgewiesen.
-
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
-
Der Streitwert wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
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