2 Ca 1930/09•Arbeitsgericht Duisburg, 2012-04-10, 2 Ca 1930/09
Arbeitsgericht Duisburg, 2012-04-10, 2 Ca 1930/09
2 Ca 1930/09Arbeitsgericht10.04.2012
Regest
Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BAG ist ein Eingriff durch den Widerruf einer Anwartschaft möglich
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Duisburg — 2 Ca 1930/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-04-10
Aktenzeichen: 2 Ca 1930/09
ECLI: ECLI:DE:ARBGDU:2012:0410.2CA1930.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Normen: ÖTV, § 16 Betr.AVG, § 2 Betr.AVG
Leitsätze
Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BAG ist ein Eingriff durch den Widerruf einer Anwartschaft möglich
Tenor
1.Die Klage wird abgewiesen.
2.Die klagende Partei trägt die Kosten des Rechtstreits.
3.Der Streitwert beträgt 14.450,20 €.
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