Arbeitsgericht Duisburg, 2012-04-10, 2 Ca 1930/09

2 Ca 1930/09Arbeitsgericht10.04.2012

Regest

Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BAG ist ein Eingriff durch den Widerruf einer Anwartschaft möglich

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Duisburg — 2 Ca 1930/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-04-10

Aktenzeichen: 2 Ca 1930/09

ECLI: ECLI:DE:ARBGDU:2012:0410.2CA1930.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Normen: ÖTV, § 16 Betr.AVG, § 2 Betr.AVG

Leitsätze

Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BAG ist ein Eingriff durch den Widerruf einer Anwartschaft möglich

Tenor

1.Die Klage wird abgewiesen.

2.Die klagende Partei trägt die Kosten des Rechtstreits.

3.Der Streitwert beträgt 14.450,20 €.

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