Arbeitsgericht Duisburg, 2011-04-18, 3 Ca 376/11

3 Ca 376/11Arbeitsgericht18.04.2011

Regest

Einzelfallentscheidung zur betriebsbedingten außerordentlichen Kündigung zur Abwendung einer Insolvenz

Gesamter Gesetzestext

Arbeitsgericht Duisburg — 3 Ca 376/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-04-18

Aktenzeichen: 3 Ca 376/11

ECLI: ECLI:DE:ARBGDU:2011:0418.3CA376.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Normen: § 626 BGB

Leitsätze

Einzelfallentscheidung zur betriebsbedingten außerordentlichen Kündigung zur Abwendung einer Insolvenz

Tenor

1.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 25.1.2011 nicht zum 30.6.2011 sein Ende finden wird.

2.Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3.Der Streitwert beträgt 4.101,60 €.

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