3 Ca 1336/09•Arbeitsgericht Duisburg, 2009-09-14, 3 Ca 1336/09
Arbeitsgericht Duisburg, 2009-09-14, 3 Ca 1336/09
3 Ca 1336/09Arbeitsgericht14.09.2009
Regest
Gilt im Betrieb die Regelung, dass die Beschäftigten bei Raucherpausen auszustempeln haben, ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt, wenn eine Arbeitnehmerin trotz Abmahnung wiederholt Pausen im Raucherraum verbringt, ohne die vorgeschriebene Zeiterfassung zu bedienen.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Duisburg — 3 Ca 1336/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-09-14
Aktenzeichen: 3 Ca 1336/09
ECLI: ECLI:DE:ARBGDU:2009:0914.3CA1336.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: § 626 BGB
Leitsätze
Gilt im Betrieb die Regelung, dass die Beschäftigten bei Raucherpausen auszustempeln haben, ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt, wenn eine Arbeitnehmerin trotz Abmahnung wiederholt Pausen im Raucherraum verbringt, ohne die vorgeschriebene Zeiterfassung zu bedienen.
Tenor
1)Die Klage wird abgewiesen.
2)Die klagende Partei trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3)Der Streitwert beträgt 6.947,46 Euro.
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