4 Ca 2767/08•Arbeitsgericht Duisburg, 2009-05-27, 4 Ca 2767/08
Arbeitsgericht Duisburg, 2009-05-27, 4 Ca 2767/08
4 Ca 2767/08Arbeitsgericht27.05.2009
Regest
Der rückwirkende Wegfall einer Leistung ist auch im Bereich der kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen grundsätzlich möglich.
Gesamter Gesetzestext
Arbeitsgericht Duisburg — 4 Ca 2767/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-05-27
Aktenzeichen: 4 Ca 2767/08
ECLI: ECLI:DE:ARBGDU:2009:0527.4CA2767.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: § 19 TV-Ärzte-KF §§ 317, 319 BGB
Leitsätze
Der rückwirkende Wegfall einer Leistung ist auch im Bereich der kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen grundsätzlich möglich.
Tenor
1.Die Klage wird (hinsichtlich des Zahlungsantrags über Euro 4.900,11 brutto) abgewiesen.
2.Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
3.Der Streitwert beträgt Euro 4.900,--.
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